Feinstaubplaketten

Wir kleben Ihnen gerne eine Plakette !

Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge. Das Befahren von besonders abgasbelasteter Zonen soll in Zukunft Pkws und Lkws mit schlechteren Abgas-Standards verwehrt werden. Die Vorgaben der EU müssen umgesetzt werden. Was auf den Autofahrer an neuen Regelungen zukommt, erklären wir Ihnen gerne persönlich. Die neu geschaffenen Umweltzonen-Schilder weisen auf Sperrbereiche hin, in welche nur Fahrzeuge mit passenden Plaketten einfahren dürfen. Diese Schilder werden entsprechend gemessener Luftschadstoff-Belastung für einen konkret abgegrenzten Raum aufgestellt. Die örtlichen Behörden entscheiden, welche Schadstoffgruppen, bzw. Plakettenfarben ausgesperrt bleiben auf der Grundlage noch zu erstellender Luftreinhaltungs- und Aktionspläne.
 
Plaketten der vier Schadstoffgruppen:


Das Befahren der oben genannten Zonen ist nur dann erlaubt, wenn die richtige Plakette am Fahrzeug angebracht ist. Je nach Abgas-Standard des Fahrzeugs wird eine PM- Stufe (Partikelminderungsstufe) in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Zur leichteren Unterscheidung und Kontrolle durch die Behörden sind die Plaketten farblich unterschiedlich und mit dem amtlichen Kennzeichen versehen. Für die (schlechteste) Schadstoffgruppe 1 wird keine Plakette ausgegeben. Die grüne Plakette bekommen besonders saubere Diesel und Pkw mit Ottomotor und geregeltem Katalysator.

 

 
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Fragen Sie uns, wir sind gerne für Sie da.
 

 

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