Feinstaubplaketten
Wir kleben Ihnen gerne eine Plakette !
Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge. Das Befahren von besonders abgasbelasteter Zonen soll in Zukunft Pkws und Lkws mit schlechteren
Abgas-Standards verwehrt werden. Die Vorgaben der EU müssen umgesetzt werden. Was auf den Autofahrer an neuen Regelungen zukommt, erklären wir Ihnen gerne persönlich. Die neu geschaffenen
Umweltzonen-Schilder weisen auf Sperrbereiche hin, in welche nur Fahrzeuge mit passenden Plaketten einfahren dürfen. Diese Schilder werden entsprechend gemessener Luftschadstoff-Belastung für einen
konkret abgegrenzten Raum aufgestellt. Die örtlichen Behörden entscheiden, welche Schadstoffgruppen, bzw. Plakettenfarben ausgesperrt bleiben auf der Grundlage noch zu erstellender Luftreinhaltungs-
und Aktionspläne.
Plaketten der vier Schadstoffgruppen:
Das Befahren der oben genannten Zonen ist nur dann erlaubt, wenn die richtige Plakette am Fahrzeug angebracht ist. Je nach Abgas-Standard des Fahrzeugs wird eine PM- Stufe (Partikelminderungsstufe)
in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Zur leichteren Unterscheidung und Kontrolle durch die Behörden sind die Plaketten farblich unterschiedlich und mit dem amtlichen Kennzeichen versehen. Für die
(schlechteste) Schadstoffgruppe 1 wird keine Plakette ausgegeben. Die grüne Plakette bekommen besonders saubere Diesel und Pkw mit Ottomotor und geregeltem Katalysator.
Sie haben noch Fragen oder Sie möchten mehr hierzu erfahren?
Fragen Sie uns, wir sind gerne für Sie da.
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