Das Auswuchten der Reifen !

wichtiger als "Mann" glaubt

Wie bereits im Vorjahr wird in der Öffentlichkeit wieder im laufenden M+S-Geschäft von privaten Verbrauchern, von Verbraucherschützern, aber auch von Flotten- und Leasinggesellschaften erneut auf die eine oder andere Weise die Frage gestellt, inwieweit das vom Reifenfachhandel praktizierte generelle Auswuchten von Rädern - auch beim sogenannten einfachen "Umstecken" der Räder von Sommer- auf Winterbereifung (und umgekehrt) - gerechtfertigt ist oder ob es sich hier um "bloße Geldschneiderei " handelt. Dazu muss nochmals eindeutig festgehalten werden, dass die technische Notwendigkeit des Auswuchtens von Rädern in keiner Weise in Frage steht, da es Stand der Technik ist. Dies wurde dem BRV vergangenes Jahr noch einmal eindeutig von den deutschen Automobilherstellern Audi, BMW, DaimlerChrysler, Porsche und VW bestätigt.

 

Ausgehend von diesem Stand der Technik ist der Reifenfachhandel gesetzlich (Sachmängelhaftungsrecht) verpflichtet, ausschließlich technisch einwandfreie Ware (nach dem Stand der Technik) in Verkehr zu bringen. Dies betrifft genauso Winter- oder Sommerreifen- Kompletträder, die entweder beim Reifenfachhandel oder beim Kunden über die jeweilige Saison eingelagert wurden und nun erneut montiert werden sollen. Denn wie bitte schön - muss man hier den Zweiflern entgegenhalten - kann denn der Reifenfachhandel in Bezug auf Räder, die monatelang in Betrieb waren, unterschiedlichsten Einflüssen ausgesetzt waren, dabei z.B. Auswuchtgewichte verloren haben können, etwa zwischenzeitlich eingelagert wurden, bei der erneuten Montage garantieren und darüber hinaus auch dafür haften, dass der Stand der Technik nach wie vor eingehalten, also nach wie vor ordnungs- und sachgemäß ausgewuchtet ist? Dies geht eben zweifelsfrei nur über ein erneutes Auswuchten der Räder, bei dem man darüber hinaus - das zeigen unsere praktischen Erfahrungen - gleichzeitig auch gegebenenfalls existente Vorschädigungen der Reifen aus dem Betrieb, die optisch nicht sichtbar sind, aber Auswirkungen auf die Gleichförmigkeit haben, mit ermitteln kann.

 

Das generelle Wuchten der Räder, auch beim "bloßen Umstecken der Räder", dient also definitiv ausschließlich der Sicherheit, dem Komfort und der Fahrzeuglebensdauer der Fahrzeuge unserer Kunden. Hier von "Geldschneiderei" oder Ähnlichem zu reden (selbstverständlich kostet diese Dienstleistung etwas - bei Pkw durchschnittlich 10 Euro pro Rad. Deshalb weisen wir Sie hier nochmals darauf hin, das wir aus der beschriebenen drohenden Sachmängelhaftung heraus dringend, auf die technische Notwendigkeit hingwiesen haben. Eine Unwucht am Reifen von 10 Gramm wirkt durch die Fliehkraft im Fahrbetrieb bei 100 km/h immerhin wie ca. 2,5 Kilogramm.

 

Bei 200 km/h jedoch lasten dann schon ca. 10 Kilogramm Unwucht auf Reifen, Radlager, Achsaufhängung und Karosserie . Daraus ergibt sich die technische Notwendigkeit des Wuchtens aller Radpositionen in Bezug auf: - Sicherheit Über die Erhöhung der Geschwindigkeit und die Zunahme der Unwucht nimmt die Kontaktfläche zwischen Reifen und Fahrbahn ab. Bei erhöhten Restunwuchten und hohen Geschwindigkeiten besteht durchaus die Gefahr, dass der Fahrer unkontrol- lierte Lenkbewegungen ausführt (Sicherheitsrisiko). - Komfort Die Fahrzeugunruhe steigt mit Erhöhung der Fahrzeuggeschwindigkeit. Lenkradzittern und Fahrzeugvibrationen führen zu Kundenreklamationen. - Fahrzeuglebensdauer Auf Grund der permanenten Krafteinleitung reduziert sich die Lebensdauer der Achs- und Karosseriebauteile. Dies ist der aktuelle Stand der Technik, beschrieben durch die Automobilhersteller und damit bindende Verpflichtung für die gesamte Branche. Wir bitten um unbedingte Einhaltung und Beachtung!

 

(Quelle:Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.)  

 

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