Die Autostation und die Umwelt
Altreifenentsorgung ist Recycling
Altreifenentsorgung ist wichtig ! Die Autostation macht das !
Die Nachweisverordnung gilt auch für Reifenfachhandelsbetriebe Altreifen sowie hausmüllähnlicher Gewerbeabfall sind als überwachungsbedürftiger Abfall zu Verwertung zu deklarieren. Dies hat zur Folge, dass auch diese beiden Abfallstoffe nachweispflichtig sind. Das fakultative Nachweisverfahren für überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung ist hierfür anzuwenden. Das bedeutet, dass der Reifenfach- oder Kfz- Betrieb, einen Entsorgungsnachweis anzuwenden hat und die Abfallübergabe durch den Übernahmeschein zu dokumentieren ist. Geben Sie also Ihre Altreifen einem autorisierten (=zertifizierten) Altreifenentsorger, von dem Sie wiederum einen Übernahmeschein erhalten, den Sie im Nachweisbuch archivieren. Damit kann anfragenden bzw. prüfenden Behörden lückenlos nachgewiesen werden, auf welchem Wege diese überwachunspflichtigen Abfälle zur Verwertung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß entsorgt wurden.
(Quelle:Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.)