Reifen - Felgen - Fahrzeugschein

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Alter Fahrzeugschein

 

Beim Kauf von Reifen ist es wichtig, die richtige Reifengröße zu kennen. Nur die im Fahrzeugschein angegeben Reifengrößen sind auch für Ihr Fahrzeug zugelassen. Die vorgeschriebenen Reifengrößen finden Sie unter Ziffer 20 bis 23  in Ihrem Fahrzeugschein. Im Übrigen können unter Punkt 33 noch weitere mögliche Reifengrößen vermerkt sein .

Neuer Fahrzeugschein - Zulassungsbescheinigung Teil 1

 

Seit dem 1. Oktober 2005 gelten die neuen EU-Richtlinien zur Harmonisierung der Zulassungsdokumente. Bei Neuzulassungen, Halterwechsel, Eintragung von technischen Änderungen etc. wird in den neuen Fahrzeugpapieren nur noch eine zugelassene Reifengröße in der neuen Fahrzeugtypgenehmigung eingetragen Ziffer 15.1 bis 15.3. Innerhalb des "Genehmigungsumfangs" können die Reifenkombinationen ohne eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung geändert werden. Der Tüv bescheinigt Ihnen online, welche anderen serienmäßigen Reifen für Ihr Fahrzeug erlaubt sind. Es ist wichtig, bei einer Kontrolle die entsprechenden Papiere vorweisen zu können.

Sollten Sie planen, eine andere Reifengröße als die im Fahrzeugschein/ in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angebenden bzw. der im Rahmen des "Genehmigungsumfangs" zugelassenen zu verwenden, erkundigen Sie sich am besten vorab bei einem Experten vom TÜV, welche Gutachten und Unterlagen Sie benötigen und ob Ihr Vorhaben den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht.

 

Natürlich übernehmen wir für Sie auf Wunsch auch diese Aufgabe.

 

Sie haben noch Fragen oder Sie möchten mehr hierzu erfahren ?
Fragen Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

 

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